EEG-Novelle gibt deutscher Biogasbranche wieder eine Perspektive 6.06.2008
Berlin. Die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages haben heute das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in
zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach zähem Ringen hatte sich die
Regierungskoalition am Montag und Dienstag auf einen Gesamtkompromiss zum EEG
verständigt. „Bei Biogas fällt das Resümee für Anlagen bis 500 kW durchweg
positiv aus", fasst Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V.,
das Resultat zusammen. „Mit den Vergütungsanhebungen für Strom aus Biogas geben
die Bundestagsabgeordneten der Branche eine neue Zukunftsperspektive und
ermöglichen weitere Investitionen", würdigt Pellmeyer das Ergebnis der
Parlamentsabstimmung. Die Große Koalition hat damit die Voraussetzungen
geschaffen, dass Biogas seinen wichtigen Beitrag zur Erreichung der
Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten kann.
Nachdem sich die Preise für Mais und Getreide, die
derzeit wichtigsten Einsatzstoffe in Biogasanlagen, in den vergangen 15 Monaten
mehr als verdoppelt hatten, konnten die bestehenden Anlagen nicht mehr
wirtschaftlich betrieben werden. Aufgrund der nicht mehr auskömmlichen
EEG-Vergütung für Strom aus Biogas wurden im landwirtschaftlichen Bereich seit
dem Frühjahr 2007 keine Biogasanlagen mehr gebaut. Herstellerfirmen mussten
Mitarbeiter entlassen, erste Firmen hatten bereits Insolvenz angemeldet. Mit
der Anhebung der Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen bis 500 kW um einen
Cent/kWh und der Erhöhung des Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus)
ebenfalls um einen Cent/kWh für Alt-und Neuanlagen kann die Kostenexplosion bei
den Rohstoffen zumindest teilweise abgefangen werden.
Durch die Einführung des so genannten Güllebonus wird bei
bestehenden und zukünftigen Anlagen der Fokus weg von Nachwachsenden Rohstoffen
stärker hin zur Verwendung von Gülle für die Biogasproduktion gelenkt. Für
Anlagen bis 150 kW beträgt der Güllebonus vier Cent/kWh und ein Cent/kWh über
150 bis 500 kW bei einem Mindesteinsatz von 30 Masseprozent Gülle. Diese
Verbesserung stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar, um Altanlagen aus
der Krise zu führen und eine Erholung des Marktes für Neuanlagen zu
ermöglichen.
Für Altanlagen bis 500 kW, die vor 2004 in Betrieb
gegangen sind, ist besonders hervorzuheben, dass die Forderung des
Fachverbandes Biogas e.V. zum KWKBonus aufgegriffen wurde. Diese Anlagen können
nun ab 1.1.2009 den um einen Cent erhöhten KWK-Bonus von drei Cent/kWh in
Anspruch nehmen, wenn das vorhandene Wärmekonzept die geforderten
Effizienzkriterien erfüllt. Damit werden die Pionierleistungen dieser
Anlagenbetreiber honoriert und die schon lange bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben.
Für Anlagen mit einer Leistung von über 500 kW fällt die
Einschätzung schlechter aus, da alle Verbesserungen nur bis zu einer Leistung
von 500 kW greifen werden, teilweise jedoch anteilig für größere Anlagen.
Allerdings sind Regelungen für die Einspeisung von aufbereitetem Biogas ins
Erdgasnetz vorgesehen, die in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung für
größere Biogasanlagen eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Alternative zur
Vor-Ort-Verstromung des Biogases bieten können.
Entgegen der ursprünglichen Pläne, die ein früheres
Inkrafttreten der für Biogas relevanten Teile des neuen EEG vorsahen, tritt das
Gesetz nun doch erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Fachverband Biogas
kritisiert diesen späten Termin, da eine schnelle Hilfe für die in Not
geratenen Biogasanlagen dringend notwendig ist.
Mit dem neuen EEG wird die Stärkung der Wirtschaftskraft
im ländlichen Raum durch Biogas über den Klein- und Mittelstand fortgesetzt
werden. Das Gesetz bietet nun explizit für viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe
gute Chancen mit einer an den Viehbestand angepassten Biogasanlage auf der
Basis von Gülle zusätzliches Einkommen zu generieren und die Wärme im Stall zu
nutzen. Über den Güllebonus wird, so die Erwartung des Fachverbandes Biogas
e.V., eine noch bessere Verzahnung von Viehhaltung und Biogas erreicht.
Zusammen mit dem EEG wurde das
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Das EEWärmeG
verpflichtet Eigentümer neuer Gebäude dazu, ihren Wärmebedarf anteilig aus
Erneuerbaren Energien zu decken. Diese Verpflichtung kann auch durch den
Einsatz von Biogas erfüllt werden. So gilt die Mindestdeckungspflicht als
erfüllt, wenn der Wärmeenergiebedarf mindestens zu 30 Prozent mit Wärme gedeckt
wird, die aus Biogas in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde. Des Weiteren kann
die Pflicht erfüllt werden, indem der Wärmeenergiebedarf zu einem wesentlichen
Anteil aus in Kraft-Wärme-Kopplung aus Biogas erzeugter Wärme über ein Netz der
Nah- und Fernwärmeversorgung gedeckt wird. (Fachverband für Biogas)
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