Erneuerbare Energien
Röttgen begrüßt MAP-Entsperrung
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für die Förderung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für
das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten
Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung
der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Bundesumweltminister
Dr. Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung. „Die Freigabe der Gelder ist ein
klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das MAP ist
das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus
erneuerbaren Energien. Das Geld ist sehr gut eingesetzt, denn mit dem
Fördervolumen von 380 Millionen werden in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro
an Investitionen ausgelöst. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der
mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische
Spitzenstellung der deutschen Industrie wird durch das MAP gestärkt, indem die
Förderung regelmäßig auf d!
ie jeweils
innovativsten Technologien ausgerichtet wird“, so Röttgen.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das
Marktanreizprogramm:
 Der
am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
 Ab
12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen
Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten
Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche
Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren
zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente
Wärmepumpen.
 Nicht
mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite
Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso
entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte
Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche
Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen,
Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die
Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
 Alle
bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene
Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im
Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der
Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung
für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermie-anlagen
unverändert fortgeführt.
Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt
jedoch das Förderprogramm für kleine An-lagen der Kraft-Wärme-Kopplung
(Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig
ausgeschöpft sind.
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt
2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive
bis 2014 gelegt.
Weitere Informationen, darunter ein Hintergrundpapier,
sind unter www.erneuerbare-energien.de ,
Stichwort „Marktanreizprogramm“ abrufbar.
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Hrsg: BMU-Pressereferat
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