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Marktanreizprogramm (MAP) 2008

Der Bundestag hat am 05.12.07 die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" verabschiedet. Vor Inkrafttreten muss dieses Dokument noch vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Dies soll voraussichtlich im 1. Quartal 2008 geschehen. Bis dahin werden auch von der KFW die Antragsunterlagen vorliegen.

Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien werden unter anderem für Nahwärmenetze Tilgungszuschüsse gewährt.

Förderfähig ist die Errichtung oder Erweiterung eines Wärmenetzes, das ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK (< 1 MW Leistung) und zu mindestens 50 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist wird, sowie die Errichtung der Hausübergabestationen in Wärmenetzen. Fossil befeuerten Spitzenkessel dürfen einen Anteil von 10 % der eingespeisten Wärme beitrage. Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung).

Nahwärmenetze sind nur förderfähig, sofern im Mittel über das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen wird. 

Für Biomasse- und Geothermieanlagen, beträgt die Förderung im Rahmen einer erstmaligen Erschließung 60 € je neu errichtetem Meter Trassenlänge und andernfalls 80 € je neu errichtetem oder verstärktem Meter Trassenlänge, höchstens jedoch 1.000.000 € (Förderhöchstbetrag).

Bei Nahwärmenetzen mit einem im Mittel über das gesamte Netz erreichten Wärmeabsatz über 3 MWh pro Jahr und Meter Trasse halbiert sich der Förderhöchstbetrag. 

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen auch die Nettoinvestitionskosten für jede Hausübergabestation, für die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes ein verbindlicher Anschlussvertrag geschlossen wurde und für die kein Anschlusszwang besteht. Der Tilgungszuschuss beträgt 1.800 € je Hausübergabestation. Der Antragsteller hat sicherzustellen, dass die vom Hausbesitzer/ Eigentümer des Wohn- oder Nichtwohngebäudes zu tragenden Nettoinvestitionskosten sich um den Betrag der Förderung vermindern. 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU Schwellenwerte unterschreiten sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Investoren,  Großunternehmen nur bei besonderer Förderwürdigkeit von.

Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren).  Fördervoraussetzung bei Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und gemeinnützigen Antragstellern ist auch eine öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Vorhabens unter Hinweis auf die Förderung. Eine Zusage zur Umsetzung der Demonstrationsmaßnahme ist mit Antragstellung abzugeben.

Nicht antragsberechtigt sind  Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten und   der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen. 

Für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gilt: Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung  nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW.

 

Rechenbeispiel für Anlagen z.B. Biomass- und Geothermieanlagen:

Basisdaten:
 600m Gesamtlänge, davon 200m unbefestigten Fläche
10 Häuser mit je 30.000 kWh Verbrauch pro Jahr (entspricht ca. 3.000 Liter Öl pro Jahr)

Förderungen:
80€/Trassenmeter für befestigte Flächen
60€/Trassenmeter für unbefestigte Flächen
1800€ pro Übergabestation

Rechnung:
400m Trassenlänge x 80€/m Trassenlänge          =                             32.000,00 €
200m Trassenlänge x 60€/m Trassenlänge          =                             12.000,00 €
10 Übergabestationen x 1.800€/Übergabest.        =                             18.000,00 €

Summe                                                                               =                                       62.000,00 €

 

Die Firma ENERPIPE informiert Sie gerne über die Antragsformalitäten und Nachweisführung für die KfW.




 
 

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