Marktanreizprogramm (MAP) 2008Der Bundestag hat am 05.12.07 die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt" verabschiedet. Vor Inkrafttreten muss dieses
Dokument noch vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Dies soll
voraussichtlich im 1. Quartal 2008 geschehen. Bis dahin werden auch von der KFW
die Antragsunterlagen vorliegen.
Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien werden
unter anderem für Nahwärmenetze Tilgungszuschüsse gewährt.
Förderfähig ist die Errichtung oder Erweiterung eines
Wärmenetzes, das ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK (< 1 MW Leistung)
und zu mindestens 50 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist wird, sowie
die Errichtung der Hausübergabestationen in Wärmenetzen. Fossil befeuerten
Spitzenkessel dürfen einen Anteil von 10 % der eingespeisten Wärme beitrage.
Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im
Sinne dieser Regelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung).
Nahwärmenetze sind nur förderfähig, sofern im Mittel über
das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse
nachgewiesen wird.
Für Biomasse- und Geothermieanlagen, beträgt die Förderung
im Rahmen einer erstmaligen Erschließung 60 € je neu errichtetem Meter
Trassenlänge und andernfalls 80 € je neu errichtetem oder verstärktem Meter
Trassenlänge, höchstens jedoch 1.000.000 € (Förderhöchstbetrag).
Bei Nahwärmenetzen mit einem im Mittel über das gesamte Netz
erreichten Wärmeabsatz über 3 MWh pro Jahr und Meter Trasse halbiert sich der
Förderhöchstbetrag.
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen auch die
Nettoinvestitionskosten für jede Hausübergabestation, für die zum Zeitpunkt der
Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes ein verbindlicher Anschlussvertrag
geschlossen wurde und für die kein Anschlusszwang besteht. Der Tilgungszuschuss
beträgt 1.800 € je Hausübergabestation. Der Antragsteller hat sicherzustellen,
dass die vom Hausbesitzer/ Eigentümer des Wohn- oder Nichtwohngebäudes zu
tragenden Nettoinvestitionskosten sich um den Betrag der Förderung
vermindern.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige,
kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der
Europäischen Gemeinschaften Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen
beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU Schwellenwerte unterschreiten sowie
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände,
gemeinnützige Investoren, Großunternehmen nur bei besonderer
Förderwürdigkeit von.
Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder
Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme:
Kontraktoren). Fördervoraussetzung bei
Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und
gemeinnützigen Antragstellern ist auch eine öffentlichkeitswirksame Vorstellung
des Vorhabens unter Hinweis auf die Förderung. Eine Zusage zur Umsetzung der Demonstrationsmaßnahme
ist mit Antragstellung abzugeben.
Nicht antragsberechtigt sind
Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten und der Bund, die Bundesländer sowie deren
Einrichtungen.
Für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare
Energien gilt: Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn gilt
der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder
Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden,
notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen
sind erlaubt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW.
Rechenbeispiel für
Anlagen z.B. Biomass- und Geothermieanlagen:
Basisdaten:
600m Gesamtlänge, davon 200m unbefestigten
Fläche
10 Häuser mit je 30.000 kWh Verbrauch pro Jahr (entspricht ca. 3.000 Liter Öl
pro Jahr)
Förderungen:
80€/Trassenmeter für befestigte Flächen
60€/Trassenmeter für unbefestigte Flächen
1800€ pro Übergabestation
Rechnung:
400m Trassenlänge x 80€/m Trassenlänge = 32.000,00 €
200m Trassenlänge x 60€/m Trassenlänge = 12.000,00 €
10 Übergabestationen x 1.800€/Übergabest. = 18.000,00 €
Summe = 62.000,00 €
Die Firma ENERPIPE informiert Sie gerne über die
Antragsformalitäten und Nachweisführung für die KfW.
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