Mit Tempo am Ziel vorbei
Fachverband Biogas warnt vor Schnellschüssen beim EEG 2012
Gesetzentwurf
bedarf noch einiger Nachbesserungen Bestandsschutz muss unbedingt
gewährleistet sein
Freising. Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch vor der Sommerpause zu novellieren und damit
den Branchenakteuren einen zeitlichen Vorlauf vor dem In-Kraft-Treten am 1. Januar 2012
zu verschaffen. Der gestern veröffentlichte Gesetzentwurf enthält durchaus sinnvolle
Verbesserungsvorschläge, bedarf allerdings im Detail noch dringender Überarbeitung.
Positiv ist die Fortführung der bewährten Vergütungsdifferenzierung nach Anlagengrößen
und nach unterschiedlichen Einsatzstoffen.
Absolutes K.O.-Kriterium für neue Biogasanlagen, egal welcher Größe, wäre der im EEGReferentenentwurf
vorgeschlagene Mindestwärmenutzungsgrad von 60 Prozent. „Zwar ist
die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Wärme aus Biogasanlagen ausdrückliches Ziel des
Fachverbandes und der Biogasbranche insgesamt“, erklärt Dr. Claudius da Costa Gomez,
Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. „Jedoch würde keine Bank noch eine
Finanzierung bewilligen, wenn bei Unterschreitung des 60 Prozent Kriteriums der
Vergütungsverlust droht. Was macht der Anlagenbetreiber in einem milden Winter oder wenn
ihm ein Wärmeabnehmer wegbricht?“ fragt da Costa Gomez. Eine derartige Vorgabe würde
den Betreiber darüber hinaus gegenüber seinem Wärmeabnehmer erpressbar machen. Der
Fachverband Biogas fordert daher den Weiterbestand des KWK-Bonus, der sich in seiner
jetzigen Form mit der Kontrolle durch die Umweltgutachter bewährt hat.
Sehr kritisch beurteilt der Fachverband Biogas die empfohlene Halbierung des Güllebonus
für Altanlagen. „Dieser Vorschlag gefährdet nicht nur all jene Betreiber, die in den
vergangenen zwei Jahren Investitionen getätigt haben, um den Güllebonus in Anspruch
nehmen zu können“, warnt da Costa Gomez, „eine derartige Änderung wäre darüber hinaus
ein Eingriff in den Bestandsschutz und würde nach der Diskussion um den § 19 im EEG
2009 erneut zu einer Verunsicherung der gesamten Branche führen.“ Daher drängt der
Fachverband Biogas entschieden darauf, den Vertrauensschutz zu gewährleisten und
keinerlei Kürzungen bei Altanlagen vorzunehmen.
Auch die zahlreichen Verordnungsermächtigungen im EEG-Entwurf haben nichts mehr mit
Investitionssicherheit zu tun. Das Bundesumweltministerium würde sich an so vielen
entscheidenden Punkten bevollmächtigen, grundlegende Dinge ohne die Beteiligung des Parlamentes zu verändern, dass eine der wichtigsten Säulen des EEG gefährdet ist: die
Investitionssicherheit.
Bei der Vergütung von biogenen Reststoffen darf es nach Ansicht des Fachverbandes keine
Unterscheidung zwischen Alt-und Neuanlagen geben. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht hier
eine Besserstellung von neuen Biogasanlagen vor, was zu einer Benachteiligung
bestehender Abfallanlagen führen würde, weil diesen ca. 800 Anlagen die Einsatzstoffe
verloren gingen. Der Fachverband Biogas sieht keinen Grund für eine Erhöhung der
Vergütungen für Abfallstoffe in neuen Abfallbiogasanlagen.
Grundsätzlich erkennt der Fachverband in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine
maßgebliche Bevorteilung von Großanlagen gegenüber standortangepassten kleineren und
mittleren Anlagen. Nach Berechnung des Verbandes erhielte eine drei Megawatt-Anlage mit
dem EEG 2012 rund 600.000 Euro mehr im Jahr als im EEG 2009 mit Güllebonus. „Dabei
sind es gerade die kleineren, standortangepassten Anlagen, die bei der Bevölkerung auf
hohe Zustimmung stoßen“, betont da Costa Gomez.
Der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Bundesregierung die Erneuerbaren Energien
in Zukunft in den Händen der großen Energieversorger sehen will. Wenn sie die Energiewende
ernst nimmt, sollte sie jetzt die Weichen für eine zukunftsfähige, dezentrale und bürgernahe
Strom- und Wärmeversorgung stellen. Der aktuelle Gesetzentwurf trägt zu diesem Ziel wenig
bei. Das Parlament hat hier noch kräftig nachzubessern.
(Fachverband Biogas e.V.)
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