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Abquetschvorrichtung

Abquetschvorrichtung ENERPIPE

Abquetschen der Rohre - um neue Häuser anzuschließen

Des Öfteren sollen in einem bestehenden Nahwärmenetz neue Anschlussnehmer angeschlossen werden.

Eine Möglichkeit dies zu bewerkstelligen, ist das Abquetschen der Nahwärmeleitung.

Dabei wird im Bereich der vorgesehenen Einbindung die Leitung mit Hilfe einer Abquetschvorrichtung abgequetscht, danach getrennt und anschließend an dieser Stelle ein T-Stück für die Abzweigleitung eingepresst. Die Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen und das Verfahren des Abquetschens sind im DVGW-Merkblatt GW 332 (Stand 2001-09) aufgeführt. Unter Beachtung der Vorgaben hat das Abquetschen keinen negativen Einfluss auf das Mediumrohr.

Der empfohlene maximale Rohrdurchmesser beträgt 160 mm und die maximalen Wandstärke 10 mm. Als Abstand der Quetschstelle zur nächsten Verbindung oder einer weiteren Abquetschung muss das 3 – 5-fache des Rohraußendurchmessers eingehalten werden. Idealerweise sollte die Außentemperatur +10 °C, mindestens jedoch 5 °C betragen, da sich tiefere Temperaturen ungünstig auf die Verformung des PE-Rohres auswirken und Rissgefahr besteht.
Ein „undefiniertes“ Abquetschen des Rohres bis Dichtheit erreicht wird ist nicht zulässig. Wird das Rohr „überquetscht“, so muss der entsprechende Rohrabschnitt ausgetauscht werden. Damit es zu keinen Schäden an der PE-Leitung kommt, darf das Maß der Quetschung, der sogenannte Abquetschgrad, keinen kleineren Wert als 0,8 betragen. Der Abquetschgrad ist das Verhältnis des Abstandes zwischen den Klemmen der Abquetschvorrichtung und der doppelten Wandstärke des Rohres.